Hannemann Wassertechnik, Heizungswasser, Enthärtungsanlage, Heizungsschutz, Heizungsfilter

VDI 2035, Normen, Richtlinien und trotzdem Verwirrung

Mehrere Richtlinien und Normen drehen sich um das Thema Heizungswasser. Eines ist klar: Wird Trinkwasser ohne Aufbereitung in die Heizungsanlage gefüllt, gibt es häufig negative Konsequenzen. Der Wärmeträger – das Heizungswasser – muss in modernen Anlagen gewisse Standards erfüllen. 

Ziel von Normen und Richtlinien im Bereich Heizungswasser ist es, Steinbildung und Korrosion zu vermeiden. Denn diese können zu Funktionsstörungen und Schäden führen. Zudem bilden sich Kalk- und Rostschlamm, sowie isolierende Beläge mit negativen Folgen wie:

  • schlechte Wärmeübertragung
  • höhere Energiekosten und
  • geringere Lebensdauer. 

Wie wird jetzt die Heizungsanlage am besten befüllt?

Im Prinzip gibt es zwei Lager, Borussia Dortmund und FC Bayern quasi. Möglicherweise ist es sogar Borussia Dortmund und der FC Schalke 04, wenn man die Intensität betrachtet, mit der diskutiert wird. 

Das bevorzugte und seit Jahrzehnten bewährte Verfahren zur Vermeidung von Steinbildung in Heizanlagen ist die Enthärtung. Die sog. salzhaltige Fahrweise erfüllt alle Normen und Richtlinien. Die elektrische Leitfähigkeit ist unverändert. Das heißt konkret, dass das Wasser – im Vergleich zur Vollentsalzung (VE) – stabiler ist und im Gleichgewicht bleibt. Ist die elektrische Leitfähigkeit denn so wichtig? In der Tat, man kann sie auch als Rückgrat des Wassers bezeichnen. Ebenso erhöht sich der Kontrollaufwand, je weiter man sich von der Rohwasserqualität entfernt, wie es beim VE-Wasser der Fall ist, wenn alle Bestandteile aus dem Wasser herausgenommen werden.

Das salzfreie VE-Wasser ist in gewissen Bereichen absolut sinnvoll, sogar in einigen industriellen Prozessen unabdingbar. Man bezeichnet es als Reinstwasser, da bei VE-Wasser keine ggf. störenden Salze mehr im Prozesswasser vorliegen. Dies jedoch auf eine normale Niedertemperaturheizung zu übertragen, bringt Nachteile mit sich. Unter anderem der sehr hohe Aufwand, die hohe Löslichkeit von Sauerstoff im kalten Wasser (Sommerbetrieb), die nicht vorhandene Pufferwirkung des Wassers (instabil, Überwachung erforderlich) und dadurch unumgänglich eine Konditionierung zur künstlichen Stabilisierung. Nicht zuletzt kann der Fachhandwerker die VE-Patrone nicht selbst regenerieren. Da der Aufwand für den Hin- und Hertransport zu Dienstleistern zu aufwendig ist, bleibt in der Regel nur die Entsorgung über den Hausmüll – also Sondermüll im Hausmüll. Naja, nach ökologischer Haustechnik klingt das nicht, oder?.

Welches Verfahren ist besser, welches sicherer? 

Das Thema Heizungswasseraufbereitung nach VDI 2035 sorgt für viel Diskussion. Seit 2005 wurde die VDI 2035 auch für Kleinanlagen < 50 kW relevant. Das kam daher, dass es verstärkt zu Problemen bei Brennwertgeräten kam. Was sagen also die Kesselhersteller? Oft, dass man die VDI 2035 einhalten solle. OK, das geht ja mit VE-Wasser und mit enthärtetem Wasser. Jedoch kommt seitens der Hersteller oft  die Forderung, dass nur noch VE-Wasser eingesetzt werden solle und es so in der VDI 2035 stünde, was letztlich nicht der Fall ist. Und das alles, damit der Kessel, und damit das Interesse der Kesselhersteller, geschützt ist. Aber was ist mit der restlichen Anlage? 

Dass Hersteller vom Handwerker fordern, VE-Wasser zu nutzen, kann eine Herausforderung, ja sogar ein Wettbewerbsnachteil sein. Denn dieser will nicht auf den Kosten sitzenbleiben und gibt sie an den Kunden weiter. Der Installateur haftet jedoch für die gesamte Anlage, was ein weiterer Knackpunkt sein kann. Es lohnt sich also für den Installateur sich kundig zu machen. 

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