Garantiefalle VE-Wasser

Heizkesselhersteller stellen häufig erhöhte Anforderungen an die Füllwasser-Qualität. Dabei werden die Spielräume dem Installateur erheblich eingeschränkt. Verschiedene Hersteller versuchen die Garantie an spezielle Heizungswasserqualitäten zu knüpfen. Immer mehr Handwerkern kommen nicht nur Zweifel am Kosten-Nutzenverhältnis, sondern auch an der Rechtmäßigkeit.

Erhöhte Heizungswasser-Anforderungen

Gemäß ÖNORM H5195-1, VDI 2035 … soll die Steinbildung vermieden werden, was durch Enthärtung einfach und preiswert zu bewerkstelligen ist. Wenn Hersteller die Verwendung von VE-Wasser fordern, stellt dies viele Handwerker vor unlösbare Aufgaben und treibt sie in die Verzweiflung. Denn die Einhaltung bestimmter Werte für die el. Leitfähigkeit oder enge pH-Werte ist längerfristig praktisch nicht möglich, da VE-Wasser von Haus aus sauer und instabil ist.

Konsequenzen dieser Geschäftspolitik

Versucht der Installateur die höheren Anforderungen zu erfüllen, muss er dem Kunden den deutlich höheren Mehraufwand berechnen. Bei einem kleinen EFH sind das schnell 500,– EUR pro Kubikmeter (ohne Spülen). Damit ergeben sich für den Installateur Wettbewerbsnachteile und unkalkulierbare Haftungsrisiken. Denn der Installateur als Anlagenbauer haftet für die Gesamtanlage. Erfahrungsgemäß verändert sich jedoch häufig die Füllwasserqualität. Dann weichen die Werte von den Herstelleranforderungen ab und es entstehen ganz neue Probleme mit denen der Installateur am Ende alleine im Regen steht.

Lösungsansätze für den Installateur

Prinzipiell kann ein Hersteller höhere Anforderungen an das Heizungswasser stellen, als dies nach dem Stand der Technik gefordert ist, wenn der Kessel vom Rest der Anlage getrennt installiert ist. Dies führt jedoch zu weiteren Mehrkosten für die Systemtrennung. Wer jedoch Anforderungen stellt und die Verantwortung und Mehrkosten dem Installateur überlässt, ruft Unmut hervor. Es entsteht der Eindruck, dass durch die höheren Anforderungen an das Heizungswasser, mindere Materialqualitäten vom Handwerker kompensiert werden sollen.
So fällt zumindest die Forderung nach VE-Wasser in Verbindung mit Aluminium auf. Alternativ könnten Anlagen mit Aluminium-Wärmetauscher, auch mit teilenthärtetem Füllwasser von 6 bis 8 °dH befüllt werden. Diese Maßnahme ist preiswert, praxis- und normgerecht und seit Jahrzehnten bewährt.

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