Normen und Richtlinen

Richtwerte werden in Normen und Richtlinien benannt und gelten in Ihrem Wesen für Anlagen und Anwendungen wo keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht. Dazu gehören Heizanlagen mit Betriebstemperatur <110°C. Grenzwerte hingegen werden in gesetzlichen Verordnungen benannt und gelten z.B. für Trinkwasser, Dampfkessel, Industrieanwendungen.

Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich

Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt.

Kauf- und Werkvertragsrecht: Normen als Maßstab mangelfreier Beschaffenheit

Technische Normen haben insbesondere im Kauf- und Werkvertragsrecht rechtliche Bedeutung: Denn zur Klärung der Frage, ob ein Produkt einen Mangel aufweist, kann der Richter auf einschlägige Normen zurückgreifen. Aus diesen leitet er ab, wie ein Produkt nach Meinung unbeteiligter Experten beschaffen sein sollte. Gerichte sehen DIN-Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik an. Wird ein Produkt unter Einhaltung von DIN-Normen gefertigt, gehen Gerichte davon aus, dass ein Produkt die verkehrsübliche Beschaffenheit aufweist.
Ist die Einhaltung einer Norm nicht vertraglich festgelegt, so führt deren Nichteinhaltung nicht zwingend zu einem Mangel. Die verkehrsübliche Beschaffenheit kann auch ohne Berücksichtigung einer Norm hergestellt werden, zumal deren Anwendung freiwillig ist. Werden die einschlägigen Normen nicht eingehalten, muss der Verkäufer bzw. Hersteller allerdings auf andere Art nachweisen, dass das Produkt die verkehrsüblichen Anforderungen erfüllt. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann der Käufer gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen. Er hat Anspruch auf die Beseitigung des Mangels, auf Lieferung eines mangelfreien Produktes und ggf. auf Ausgleich der Schäden, die durch den Mangel entstanden sind.

Haftungsrecht: Normen als Bewertungsmaßstab für Verschulden und für die haftungsrechtliche Zurechnung von Schäden

Bei der außervertraglichen Haftung für Sach- oder Personenschäden sind insbesondere das Produkthaftungsgesetz und das allgemeine Deliktsrecht von maßgeblicher Bedeutung. Mithilfe von Normen kann der Richter beurteilen, ob ein Produkt fehlerhaft ist oder ob ein Hersteller einen Schaden zu vertreten hat.

  • Produkthaftungsgesetz – die verschuldensunabhängige Haftung: Wenn ein Produkt fehlerhaft ist und es deswegen zu einer Schädigung einer Person oder Sache kommt, trifft den Hersteller des Produktes eine gesetzliche Schadensersatzhaftung, er muss für den eingetretenen Schaden aufkommen. Diese außervertragliche Haftung greift gegenüber jedem, der das Produkt gebraucht und deswegen einen Schaden erleidet. Bei der Produkthaftung spielen für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit des Produktes die einschlägigen technischen Normen eine nicht zu unterschätzende Rolle.
  • Deliktsrecht – die verschuldensabhängige Haftung: Entsteht durch ein fehlerhaft hergestelltes Produkt ein Personen- oder Sachschaden, haftet der Produzent nach Deliktsrecht, wenn ihn ein Verschulden trifft und er keinen Beweis erbringen kann, der ihn vom Fahrlässigkeitsvorwurf entlastet. Im Prozess kommt dem Normanwender der entscheidende Vorteil zu Gute, dass er sich infolge der Einhaltung der Norm darauf berufen kann, die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt zu haben. Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises wird der Richter davon ausgehen, dass er bei der Herstellung sorgfältig gehandelt hat und einen Sorgfaltsverstoß im Sinne von Fahrlässigkeit verneinen.

DIN-Normen sind keine Lehrbücher. Sie richten sich an Fachleute. Jeder Anwender muss so viel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.

Quelle: Din.de

Normen – Richtlinien – Gesetze

Nationale Normen

Von nationalen Fachgremien werden Normen und Richtlinien erarbeitet und beschlossen. Normen und Richtlinien sind grundsätzlich nicht verbindlich, jedoch als anerkannter Stand der Technik von Relevanz. Die rechtliche Verbindlichkeit ergibt sich, wenn vertraglich vereinbart wird, oder in einem Gesetz oder Verordnung darauf hingewiesen wird.

Nationale Norm Erstellendes Gremium
ÖNORM Austrian Standard Institute (ASI)
DIN Deutsches Institut für Normung (DIN)
SIN Schweizerische Normen Vereinigung (SNV)
BS British Standard Institute (BSI)
ANSI ANSI American National Standard Institute

Internationale Normen (ISO-Normen)

Die ISO – International Standards Organisation erstellt diese Normen. Im Jahr 1946 wurde ISO gegründet. Aktuell gehören ca. 150 nationale Normenorganisationen der ISO als Mitglieder an. Der Stammsitz ist Genf.

ISO-Normen sind nicht zwingend auch nationale Normen!

Wenn ISO-Normen ins nationale Normenwerk übernommen werden, werden sie wie folgt gekennzeichnet: ÖNORM ISO bzw. DIN ISO. Aus der angestrebten engen Zusammenarbeit gemäß Vienna Agreement“ von 1991 ergeben sich Normen, die von CEN und ISO gemeinsam herausgegeben werden. Sie heißen dann ÖNORM EN ISO bzw. DIN EN ISO.

Harmonisierte Normen

Harmonisierte Normen entsprechen einer Auswahl europäischer Normen, welche

  • im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurden,
  • von einem europäischen Normengremium (CEN, CENELEC, ETSI) erstellt wurden,
  • im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.

„Harmonisierte Normen“ dienen der Konkretisierung von Maßnahmen zur Anwenung von Richtlinien, jedoch ohne Verpflichtung.

Beispiele für harmonisierte Normen (oft nur Teile einer bestimmten Norm):
EN 81 – Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen
EN 614 – Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze

 

Europäische Normung (EN-Normen)

Das CEN – Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung) arbeitet und beschliesst entsprechende Normen. Von den EWG und EFTA-Staaten wurde CEN 1996 gegründet. Der Stammsitz ist in Brüssel. 30 europäische Staaten sind im CEN vertreten (, Island, Schweiz, Norwegen, EU-Staaten).

Zuständige Gremien im Fachgebiete Elektrotechnik und Telekommunikation:
CENELEC – European Committee for Electrotechnical Standardisation
ETSI – European Telecommunications Standards Institute
EN-Normen müssen von allen EU-Staaten verpflichtend übernommen werden!
Nach Übernahme internationaler Normen in nationale Normen

EU-Richtlinien

EN-Normen sind freibleibend, während EU-Richtlinien verpflichtend sind! Wichtige EU-Richtlinien z.B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 „MSV 2010“.

Gültig für folgende Erzeugnisse:
Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen (um Funktionen zu ändern…), Sicherheitsbauteile (zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen…), Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte u.ä.

Ausgenommen sind Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen.

Beispiele für andere Richtlinien:
Richtlinien betreffend Seilbahnen, Aufzüge, elektomagnetische Verträglichkeit, Funk- und Telekommunikation.

CE-Kennzeichnung (= Conformité Européen)

Produkte, die in Art und/oder Beschaffenheitn unter eine oder mehrere der EU-Richtlinien fallen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein Die Kennzeichnung muss vor Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnahme vorgenommen werden.

Das CE-Kennzeichen ist Im Wesen ein Verwaltungszeichen, ähnlich wie ein Reisepass und bestätigt die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Richtlinien. Es ist kein, kein Qualitätszeichen, Herkunftszeichen, kein Gütezeichen und kein Normkennzeichen.

Die CE-Kennzeichnung ist ausschließlich vom Hersteller (ggf. Importeur) anzubringen. Zum CE-Kennzeichen gehört eine schriftliche Konformitätserklärung gemäß Konformitäts-bewertungsverfahren.

PLASA

Die PLASA als führende englisch-amerikanische Organisation, bietet deren Mitgliedern Technologie und Service für die Event-, Unterhaltungs- und Installations-Branche an. Die Gesellschaft unterhält Niederlassungen in Europa und Nordamerika.

Bei der Entwicklung von ANSI-Standards ist PLASA in Nordamerika führend. In Europa arbeitet PLASA eng mit dem BSI (Britisch Standards Institute) und CENELEC zur Normenentwicklung zusammen.